Streuobst

Streuobstwiesen prägen in den traditionellen Streuobstgebieten bereits über Generationen hinweg das Landschaftsbild und sind ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Darüber hinaus dienen sie vor allem als Lebensraum für über 5000 Tier- und Pflanzenarten. Gerade deshalb lässt sich die Wertschöpfung einer artenreichen Kulturlandschaft nirgends besser abbilden als in einer Streuobstwiese. Von der Pflanzung und Pflege der Bäume über die Mahd und Weide der Wiese bis hin zur Verwertung und Vermarktung des Obstes, bildet die Form des extensiven Obstbaus viele Tätigkeitsfelder ab. Im letzten halben Jahrhundert sind jedoch die Streuobstbestände in Deutschland mit nahezu 70 Prozent stark zurückgegangen. Auch die Pflege zum Erhalt von bestehenden Streuobstwiesen wird vielerorts aufgrund fehlenden Wissens oder des zu hohen Aufwandes vernachlässigt. Diesem Trend möchte „der Bayerische Streuobstpakt“, welcher von der bayerischen Staatsregierung zusammen mit wichtigen gesellschaftlichen Gruppen geschlossen wurde, entgegenwirken. Dabei geht es vor allem um den Erhalt des noch bestehenden Altbestands an Obstbäumen in Streuobstwiesen, sowie um die Pflanzung neuer Bäume. Hierfür sollen in ganz Bayern bis 2035 nicht weniger als 1 Mio. Bäume gepflanzt werden. Ein großes Ziel, wofür alle Landkreise anpacken müssen.
 

Streuobst im Landkreis Miesbach

Auch im Landkreis Miesbach wurden durch den Landschaftspflegeverband bereits in 2022 die ersten Streuobstbäume gepflanzt. Ab 2023 soll mit einem 4- jährigen Projekt das landkreisweite Potential für Streuobstwiesen vollumfänglich ausschöpfen. Dafür möchte der Landschaftspflegeverband vor allem landwirtschaftlichen Betriebe gewinnen und fördern.

Neben einer kostenlosen ausführlichen Beratung zu Standort und Sorten durch den Landschaftspflegeverband Miesbach beinhaltet das neue Projekt folgende Eckpunkte:    

Neupflanzung und Ersatz von Streuobstbäumen (Hochstamm)

  • Bereitstellung von Obsthochstämmen, auch Wildobst (Stammhöhe min. 180cm)
  • Bereitstellung von benötigtem Material zur Pflanzung (z. B. Pfähle, Anbindmaterial, etc.)
  • Bereitstellung von Schutzmaßnahmen (z.B. Stammschutz, Wühlmauskorb, etc.)
  • Zusätzliche Schutzmaßnahmen aufgrund von Standortgegebenheiten und der Art der Unternutzung (z.B. ausreichender Verbissschutz bei Beweidung)

 

Pflege von Bestehenden Streuobstwiesen

  • Beratung und Unterstützung beim Altbaumschnitt
  • Maßnahmen für den langfristigen Erhalt und die nachhaltige Entwicklung der Streuobst-Altbestände

Vorraussetzung ist die Bereitschaft für eine langfristige Bewirtschaftung einer Streuobstwiese, wobei eine Zweckbindung der Pflanzung von min. 5 Jahren eingehalten werden muss. Darüber hinaus soll der Standort geeignet und die Einbindung in die offene Landschaft gegeben sein. Das bedeutet konkret, dass Pflanzungen in umzäunten Hausgärten nicht gefördert werden. Weidezäune sind davon ausgenommen. Außerdem werden keine rechtlich verpflichtete Baumpflanzungen (naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme, Ökokonto, etc.) gefördert.

Der mögliche Umfang einer Unterstützung erfolgt nach ausführlicher Beratung und Planung durch den Landschaftspflegeverband Miesbach.

Fall Sie Interesse am Thema Streuobst haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Ulrich Berkmann,

Telefon: 08062/72894-53

E-Mail: ulrich.berkmann@lpv-miesbach.de